Strafverteidigung
Ralf Dalla Fini über den Stand des Strafverfahrens gegen Michael Ballweg
Veröffentlicht am: 17.05.2023|Strafverteidigung|6 min. Lesezeit
Michael Ballweg wieder auf freiem Fuß
Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini äußert sich am 17. Mai 2023 zum damaligen Stand des Strafverfahrens gegen Michael Ballweg. Der Haftbefehl gegen seinen Mandanten war zu diesem Zeitpunkt außer Vollzug gesetzt und Ballweg wieder auf freiem Fuß.
Nach Darstellung Dalla Finis sei vom ursprünglichen Vorwurf eines vollendeten Betrugs in dieser Form nichts mehr übrig geblieben. Die Staatsanwaltschaft gehe nach seiner Darstellung nicht mehr davon aus, nachweisen zu können, dass Unterstützer aufgrund einer Täuschung Zahlungen geleistet hätten.
Verbliebene strafrechtliche Vorwürfe
Nach Angaben des Verteidigers stand stattdessen weiterhin der Vorwurf eines versuchten Betrugs im Raum. Daneben waren steuerstrafrechtliche Vorwürfe Gegenstand des Verfahrens.
Die zuvor thematisierten Geldwäschevorwürfe hielt Dalla Fini aus rechtlichen Gründen für nicht mehr tragfähig, weil seiner Einschätzung nach die dafür erforderliche zugrunde liegende rechtswidrige Vermögensherkunft nicht nachgewiesen werden könne.
Prüfung durch das Landgericht Stuttgart
Zum Zeitpunkt des Interviews prüfte die zuständige Wirtschaftsstrafkammer in Stuttgart, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen werden sollte.
Dalla Fini hebt hervor, dass das Gericht die Vorwürfe seiner Wahrnehmung nach sehr genau prüfe und unter anderem weitere Rückfragen zu den steuerrechtlichen Punkten gestellt habe.
Kritisch sieht der Verteidiger insbesondere die Berechnung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Fälle. Nach seiner Argumentation müssten Zahlungen, die ordnungsgemäß verwendet worden seien, bei der Bewertung eines möglichen Betrugsvorsatzes entsprechend berücksichtigt werden.
Einordnung der Untersuchungshaft
Michael Ballweg hatte nach den Angaben im Interview rund neun Monate in Untersuchungshaft verbracht. Dalla Fini erklärt, dass diese Haftzeit im Falle einer späteren Verurteilung grundsätzlich auf eine Freiheitsstrafe angerechnet würde.
Grundsätzlich problematisch sieht er jedoch die praktische Prüfung sehr umfangreicher Ermittlungsakten zu Beginn einer Untersuchungshaft. Ein Haftrichter müsse innerhalb kurzer Zeit über die Voraussetzungen der Haft entscheiden, obwohl umfangreiche Verfahren aus einer Vielzahl von Aktenordnern bestehen könnten.
Dalla Fini stellt dabei klar, dass sich seine Kritik nicht gegen einzelne Richter richte, sondern gegen die strukturellen Vorgaben des Verfahrens.