Strafverteidigung
Maximilian Eder beendet Hungerstreik nach 35 Tagen
Veröffentlicht am: 24.05.2023|Strafverteidigung|4 min. Lesezeit
Hungerstreik nach 35 Tagen beendet
Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini äußert sich im Interview vom 24. Mai 2023 zum Gesundheitszustand seines Mandanten Maximilian Eder. Nach Informationen der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim hatte Eder seinen Hungerstreik beendet und wieder begonnen, Nahrung zu sich zu nehmen.
Dalla Fini begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Nach eigener Aussage hatte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht persönlich mit seinem Mandanten über dessen Beweggründe sprechen können. Ein weiteres Gespräch per Videokonferenz war jedoch bereits vorgesehen.
Ich bin natürlich froh darüber. Er soll sich der Sache stellen, wir kämpfen für ihn.
Kommunikation während der Untersuchungshaft
Für die Verteidigung wurde eine Genehmigung für Videokonferenzen erteilt. Dadurch können Mandant und Verteidiger nicht nur miteinander sprechen, sondern auch Schriftsätze und andere Unterlagen gemeinsam besprechen.
Darüber hinaus erhält Maximilian Eder nach Angaben seines Rechtsanwalts regelmäßig Besuch von Familienangehörigen und seinen Verteidigern. Auch Angelegenheiten außerhalb der Justizvollzugsanstalt würden weiter geregelt.
Dalla Fini beschreibt die Kommunikation deshalb trotz der Einschränkungen der Untersuchungshaft als funktionierend.
Gesundheit und Haftbedingungen
Im Gespräch wird außerdem Eders früherer Alkoholkonsum thematisiert. Dalla Fini erklärt, dass sein Mandant bereits während einer vorherigen Inhaftierung in Italien keinen Alkohol mehr konsumieren konnte.
Bei ausgeprägten Entzugserscheinungen würden Justizvollzugsanstalten grundsätzlich medizinisch reagieren und einen kontrollierten Entzug ermöglichen. Bei Eder habe diese Phase nach Angaben seines Verteidigers allerdings bereits deutlich vor dem Hungerstreik gelegen.
Zusammenhang mit weiteren Verfahren
Das Interview entstand am Oberlandesgericht Koblenz, wo Dalla Fini an diesem Tag einen weiteren Mandanten vertrat.
Auf die Frage nach möglichen Verbindungen zwischen unterschiedlichen Verfahren erklärt der Rechtsanwalt, dass es nach seiner Kenntnis zwar ein Treffen einzelner Personen gegeben habe. Eine weitergehende Zusammenarbeit sei daraus jedoch nicht entstanden.
Er betont dabei, dass jedes Verfahren und jeder Beschuldigte individuell betrachtet werden müsse.